Die Höhe des Honorars richtet sich hauptsächlich nach Art, Beschaffenheit und Umfang der Buchführungsunterlagen. Diesbezüglich kommen drei Berechnungsmethoden in betracht:
- Pauschal:
Soweit die Buchführungsunterlagen überschaubar sind, kann ein pauschaler Betrag vereinbart werden. Dies bietet sich z.B. bei einmaligen Buchführungstätigkeiten an. Auch bei Tätigkeiten mit gleich bleibenden oder sich nur geringfügig ändernden Arbeitsaufwand, kann diese Methode angebracht sein. Die Pauschalbeträge werden dann ggf. angepasst.
- Nach Anzahl der Buchungssätze:
Hierbei wird ein Preis je Buchungssatz festgelegt. Der Preis bestimmt sich dann nach der Anzahl der Buchungen einer Abrechnungsperiode.
- Nach der Gebührentabelle des Bundesverbandes selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.):
Diese umfasst die Möglichkeit der Abrechnung von Gebührensätzen nach Wertgebühr oder Zeitgebühr.
- 1. Wertgebühr:
Die Wertgebühr bestimmt sich nach den Gebührensätzen in Verbindung mit der Wertgebühr-Tabelle, welche für das Buchen laufender Geschäftsvorfälle Anwendung findet. Die Grundlage hierfür ist der Jahresumsatz (netto).
- 2. Zeitgebühren:
Die Zeitgebühren bestimmen sich nach der Art der Tätigkeit.
Für Hilfeleistung bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, sonstige Dienstleistungen oder eingehende betriebswirtschaftliche Beratungen beträgt der Stundensatz:
39,00 € (netto) + 7,41 € (19% USt) = 46,41 € (brutto).
Bei der Preisgestaltung legen wir besonderen Wert auf die Beschaffenheit der Unterlagen. Je besser Sie die Unterlagen für uns vorbereiten, desto geringer werden die Kosten. Da wir Ihre Unterlagen nicht kennen, wäre es nicht seriös hier irgendwelche Preisangaben zu machen. Wir entscheiden individuell.
Dabei orientieren wir uns stets nach einer leistungsgerechten Abgeltung. Sämtliche oben angegebenen Berechnungsmethoden bieten genügend Freiraum, um die Kosten aufwandsgerecht kalkulieren zu können.